Nach wie vor wird am häufigsten von den Angehörigen eine Erdbestattung mit Sarg gewählt.
Hierbei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen einem Reihengrab und einem ein- oder mehrstelligen Familien-Wahlgrab.
Bei Wahlgräbern kann die Lage und die Größe mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich.
Die Nutzungsdauer einer Wahlgrabstätte ist grundsätzlich begrenzt (in der Regel 30 Jahre) und wird mit erneuter Nutzung jeweils verlängert.
Die Grabstätte an sich bietet im Besonderen die Möglichkeit, die Trauer um die oder den Verstorbene(n) zu verarbeiten und über einen längeren Zeitraum Abschied zu nehmen.